Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Zahlungsbedingungen:

1.1 Alle Preise verstehen sich in Euro. Maßgeblich sind die aktuellen Preise die imAngebot, Preislisten, Internetseiten oder Rechnung angezeigt werden. Preise können von vorangegangenen Preislisten und Angeboten abweichen. Nach Auftragserteilung und Arbeitsbeginn sind 50 % der angebotenen Bruttosumme für das Material zu bezahlen. Die Bezahlung für erbrachte Dienstleistungen wie Sanierungsarbeiten, Angebotserstellung etc. ist innerhalb 14 Tagen nach Ausführung der Arbeiten, ohne Abzüge zu leisten. Ein Gefälle auf der zu beschichtenden Fläche kann nicht mit der Beschichtung nicht hergestellt werden und wird falls gewünscht zusätzlich verrechnet. Berechnungen erfolgen nach vereinbartem Angebotspreis, nach prüffähigem Aufmaß, oder nach belegbarem Aufwand, entsprechend der Angebots- und Bestellabsprache. Angebotspreise sind immer nur an den ausgewiesenen, bzw. den vereinbarten Aufwand gebunden. Mehrleistungen sind zusätzlich und immer separat abzurechnen.

1.2 Die Annahme eines Fixpreises/Pauschale ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich.

1.3 Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.

1.4 Bei Wartezeiten für die unser Unternehmen nicht verantwortlich ist oder für vom AG beauftragte Nebenarbeiten werden nachstehende Kosten berechnet: je Arbeitskraft 40,00 €/ Std für vom Auftraggeber oder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen, die im erteilten Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.

1.5 Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung Änderungen bei den Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien, sei es durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Satzung, behördlicher Empfehlung, sonstiger behördlicher Maßnahmen oder auf Grund von Änderungen der Weltmarktpreise ein, so erhöhen oder vermindern sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, es sei denn, zwischen Auftragserteilung und Leistungsausführung liegen weniger als zwei Monate.

1.6 Ein Sicherheitseinbehalt ist nicht vereinbart und wird von uns grundsätzlich, und auch für fertige Aufträge nachträglich, nicht gewährt. Bürgschaftskosten übernimmt immer der Auftraggeber in voller Höhe.

1.7 Zur Ausführung der Leistung ist der Auftragnehmer frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber seine Verpflichtungen erfüllt sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat.

1.8 Werden dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluss Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers oder über dessen schlechte wirtschaftliche Lage bekannt, ist der Auftragnehmer berechtigt, alle erbrachten Leistungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen und die Fortführung der Arbeiten von der Stellung entsprechender Sicherheiten durch den Auftraggeber abhängig zu machen.

1.9 Bei Auftragsabwicklungen (soweit Vertraglich nicht anders vereinbart)ist unsere Abschlussrechnung innerhalb von 21 Tagen ohne Abzug, oder innerhalb 14 Tagen abzüglich 2% Skonto zu bezahlen. Bei Fristüberschreitung sind wir leider gezwungen 3,5% Zinsen exkl. MwSt. per angefangenen Monat zu verrechnen. Zahlungsverzug tritt (ohne das es einer Mahnung bedarf) mit Ablauf von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ein.

1.10 Vertragsinhalt ist, dass bei Überschreitung des Zahlungszieles jeweils nur eine außergerichtliche Mahnung erfolgen muss, bevor gerichtliche Schritte möglich werden.

1.11 Grundsätzlich halten wir uns eine Bedarfsposition offen. Nach mechanischen Vorarbeiten wie z.B. Fliesenabriss oder Stämmen, können Schäden sichtbar werden, die vorher nicht zu erkennen waren und die unser Angebot nicht enthalten kann. Hierzu können u.a. auch chemische, oder andere, bei der Besichtigung nicht erkennbare Verunreinigungen gehören. Die Mehrarbeiten sind sofort nach Fertigstellung zu bezahlen. Unabhängig von dem weiteren Baufortschritt des ursprünglichen Bestellumfanges.

§ 2 Erfüllungsort und Gerichtsstand:

2.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten ist Würzburg

§ 3 Liefer- und Logistikbedingungen:

3.1 Die Beheizung der Räume, Licht und Strombedarf der Baustelle sowie benötigte Wassermengen, sind bauseits zu stellen. Ebenso wird bauseits die Zugänglichkeit der zur Arbeitsausführung notwendigen Räume gewährleistet und dem Fertigstellungshergang angepasst. Schäden oder Zusatzarbeiten aufgrund notwendiger Eingriffe von seinen Mitarbeitern in den Arbeitsablauf, hat der AG zu tragen. Die angebotenen Produkte, die in Prospekten, Fotos, Internet und Warenmuster dargestellt sind, sind nur angenäherte Muster und nicht verbindlich, da es sich um Naturprodukte handelt, die natürlichen Schwankungen unterliegen.

3.2 Der Auftraggeber hat für die Zeit der Leistungsausführung dem Auftragnehmer kostenlos geeignete Räume für die gesicherte Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.

3.3 Container für die Entsorgung von Strahl- und Fräsgut, bzw. den Gebindemüll auf der Baustelle, sind vom Auftraggeber zu entsorgen und auch beim Container-Lieferanten zu bestellen und zu bezahlen.

3.4 Das angelieferte Material ist nach Absprache trocken unterzustellen. Dies gilt insbesondere in Wintermonaten. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgehensweise, kann das Material durch den extremen Temperatureinfluss unbrauchbar werden. Sollte dies der Fall sein, muss vom Auftraggeber, auf seine Kosten, Ersatz beschafft werden.

§ 4 Technische Bedingungen:

4.1 Ebenflächigkeit nach ÖNORM B 2232 bzw. nach Wunsch des Auftraggebers, die Ebenflächigkeit sowie, Mindestdruckfestigkeit 30 N/mm2, Mindesthaftzugsfestigkeit 1,5 N/mm2 muss bauseits geprüft werden

4.2 Die Raumtemperatur bei Beschichtungsarbeiten mit Flüssigkunststoffen darf während der gesamten Dauer 10 C Grad nicht unterschreiten. Die Restbodenfeuchte auf den zu beschichtenden Rohböden darf bei den Arbeiten nicht mehr als 4,0 % CM-Feuchte betragen. Nasse Anhaftungen wie Wasser, oder andere flüssige Medien, führen sofort zur Unterbrechung der Baustelle. Der AG hat solche Ereignisse zu vertreten und geeignete Maßnahmen zu treffen, um solche Behinderungen auszuschließen.

4.3 Die von uns eingesetzten Beschichtungen bestehen aus 2 Komponenten die miteinander vermischt werden müssen und zusätzlich noch mit Quarzsand abgestreckt werden. Dabei ist es unvermeidlich, dass Luftblasen mit in die Beschichtungsmasse eingemischt werden. Diese werden nach dem applizieren durch uns bestmöglich mittels Stachelwalze entlüftet, trotzdem kann es nicht ausgeschlossen werden, dass die Beschichtung nach dem Aushärten vereinzelte Blaseneinschlüsse in der Oberfläche aufweist. Diese stellen keinen Mangel dar.

4.4 Alle von uns ausgeführten Beschichtungen bestehen aus einem flüssigen Kunststoff, der mittels Spezialwerkzeug aufzutragen ist, welches nur die gleichmäßige Verteilung pro Quadratmeter gewährleistet bzw. die tiefen Unebenheiten, wie z. B. Löcher, und Risse schließt. Wellen oder Beulen im Boden übernimmt dieser Belag und füllt nur im gewissen Umfang die Wellentäler. Des Weiteren hinterlässt die glänzende, saubere und neue Fläche den Eindruck größerer Unebenheiten als zuvor.

4.5 Die von uns verlegten Beschichtungen entsprechen in Härtegrad und Kratzverhalten Industriebodenansprüchen. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass die Beschichtungen durch unsachgemäße Behandlung nicht angegriffen werden. Schäden die aus einer unsachgemäßen Behandlung des Bodens resultieren lassen die Gewährleistung erlöschen. Von unsachgemäßer Behandlung spricht man u.a. bei schleifenden Beanspruchungen, Schlageinwirkungen oder kratzender Beanspruchung.

4.6 Unsere Zwischenlagen bezeichnen wir als Kratz-, Grundier und Mörtelspachtelung. Bei all diesen Systemen oder von Hand aufgebrachten Ausgleichsschichten dieser Art, kann eine Glätte DIN für Estrich und Beton nicht angewandt werden. Somit ist die DIN 18202 in keiner Ausführung oder Klasse zu verlangen oder zu erfüllen.

4.7 Wir bieten Beschichtungen nach RAL - Farbtönen an. Leichte Farbabweichungen sind bei der Herstellung allerdings rohstoffbedingt nicht völlig auszuschließen, auch bei Materialien von unterschiedlichen Herstellern nicht.

4.8 Die technischen Daten welche wir im Angebot nieder schrieben, beinhalten den Besichtigungszustand und sind vom Kunden im Auftragsschreiben zu berichtigen, sofern diese bis zum Ausführungszeitraum verändert werden. Diese Änderungen sind uns spätestens 10 Tage vor dem Arbeitsbeginn bekannt zu geben. Bei Unterlassung derartiger Änderungsmitteilungen, erheben wir Ausfallansprüche, die näher definiert und mit der Schlussrechnung abgerechnet werden.

4.9 Beschichtungsarbeiten werden von uns mit besten Wissen und Gewissen durchgeführt, Sprich Haftzug, Bodenfeuchtigkeimessungen. Risse im Untergrund werden der Norm entsprechend verdübelt. Jedoch kann von uns keine Gewährleistung über zukünftige Schwind- Bauwerks- sowie div. Setzungsrisse gegeben werden. Die dadurch entstehenden Beschichtungsschäden fallen nicht in unsere Gewährleistungspflicht.

4.10 Kostenlose bauseitige Leistungen: Strom 220 Volt in Unmittelbaren Arbeitsbereich inkl. des fachmännischen Anschlusses Strom 380 Volt mit 16 und 32 Ampere in unmittelbaren Arbeitsbereich inkl. des fachmännischen Anschlusses Bei Bedarf, beistellen einer geeigneten Hebeanlage für das Kugelstrahlgerät soweit für Material und Werkzeuge. Notwendige Maurer und Malerarbeiten nach Abschluss unserer Arbeiten Freie Zufahrt zur Baustelle Freie Wasserentnahme Versperrbarer Lagerraum für Material und Gerätschaften

§ 5 Gewährleistungsbedingungen

5.1 Bei unseren Naturprodukten, kommt es zu Abweichungen in Farb-, Struktur- oder Korn- und Gesteinsgröße gegenüber Mustern oder vorherigen Lieferungen gleicher Produktbezeichnung. Diese Abweichungen sind naturbedingt und nicht zur Mängelrüge berechtigt. Sollten sich Steine durch mechanisch erzeugte Beschädigungen lösen oder die Kiesel- oder Sandbeschichtung durch falsche Pflege beschädigt werden so berechtigt dies nicht zur Mängelrüge. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler oder Verarbeitungsfehler entstehen. Garantie auf Elektrogeräte, wie Maschinen oder Infrarotheizungen übernimmt der jeweilige Produkt-Hersteller. Garantie und Gewährleistung geben wir nur auf die von unserem Fachpersonal erbrachte Leistungen und nicht auf Produkte und Leistungen, die der Kunde selbst verarbeitet hat. Hat der Kunde die Firma wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Firma grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der Firma entstandenen Aufwand zu ersetzen. Die Dauer der Gewährleistung beginnt mit der Einbringung des Baumaterials. Die Frist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und beginnt mit dem Tag der Fertigstellung. Bei der Beschichtung wird durch das Auftragen einer Oberflächenverfestigung, die Unempfindlichkeit umseres Bodens verängert. Diese sind bei uns erhältlich. Bei Selbstverarbeitung übernehmen wir keine Gewährleistung. Ein Gefälle auf der zu beschichtenden Fläche kann nicht mit der Beschichtung nicht hergestellt werden. Bei nicht ausreichendem Gefälle oder größeren Unebenheiten am Untergrund ist der Ausgleich der Vorarbeit oder Gefälleeinbau zusätzlich zu verrechnen. Für eventuell entstehende Verfärbungen auf den von uns beschichteten Bauwerken aufgrund von z.B. Gerbsäuren von Blütenstaub, Algenbildungen, Rost oder Platinauswaschungen von Kupferrinnen, Verblechungen kann keine Gewähr übernommen werden. Entsprechende Reinigungsmittel gibt über uns zu kaufen. Da die Spachtelarbeiten mit Steinteppich in Handarbeit ausgeführt werden, kann es unter Umständen zu kleinen Unebenheiten führen, die von einer Reklamation ausgeschlossen sind.

5.11 Bei erhalt Ihrer geschätzten Auftragserteilung bestätigen Sie, unsere AGBs als gelesen und Akzeptiert. Anmerkungen: Wir müssen ausdrücklich darauf hinweisen, dass unser Systemvorschlag auf die Annahme einer funktionierenden Feuchtigkeitsisolierung aufgebaut wurde. Weiteres halten wir fest, dass unser Angebot mit der Annahme einer konventionalen Bewährung gerechnet ist. Sollte eine Faserbewährung (Stahlfasern, oder Kunststofffasern) vorhanden sein, muss der Auftraggeber mit zusätzlichen Kosten für eventuelles Zwischenschleifen, Kratzspachtelung oder Flämm arbeiten rechnen.

Pflegehinweis: 

  • Reiniger sowie Spezialreiniger sind über uns erhältlich
  • Generell sollten Bodenbeschichtungen 1-2-mal Jährlich auf Beschädigungen überprüft werden. Vorhandene Schäden sollten umgehend repariert werden. Polyurethan-und Epoxyböden sollten 1-2-mal Jährlich grundgereinigt, und mit einer Acrylatwischpflege behandelt werden.
  • Pflegeanleitungen sind vorher mit uns abzusprechen.
 
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